Info

Der VFDB Hauptverband, vertreten durch den 1. Vorsitzenden, ist Mieter gegenüber der DFMG. Der HV setzt ein Standortreferat ein um die DFMG Standorte zu verwalten.

Der Standortverantwortliche

Ist verpflichtet:

Für die Standortdokumentation werden Daten benötigt, diese müssen immer aktuell gehalten werden. Der Link zur Eingabeseite ist beim Standortreferat zu erfragen. Die in die Eingabemaske eingepflegten Daten, werden mit Abschicken in die Datenbank für die Doku übernommen.

Die automatische Station, ist den jeweils in Kraft befindlichen Bestimmungen, gemäß zu betreiben. Er hat die Vorgaben der BNetzA einzuhalten. Jede Veränderung der Anlage oder Teile sind zu dokumentieren ( Foto) und dem Standortreferat zukommen zu lassen. DFMG(ät)VFDB.org Er verpflichtet sich, die vertraglichen Vereinbarungen mit der DFMG in der jeweils gültigen Form einzuhalten.

Das Betreten nicht autorisierter Personen ist zu unterbinden, Amateurfunktourismus ist strengstens verboten.

Es ist  erforderlich:

Das eine Person für den Standort eine Unterweisung für den Aufzug hat.

Das Betreten des absturzgefährdeten Bereichs ist nur mit persönlicher Schutzausrüstung, erlaubt.

Ein gültiges Zertifikat für Rettung von hochgelegenen Standorten besitzt.

Ein ärztliche gültige Bescheinigung für Arbeiten an hochgelegenen Standorten besitzt.

Die Vorschriften zur Unfallverhütung sind strikt zu beachten. ( siehe Unterweisung Arbeitsschutz )

Kann der Verantwortliche die Bedingungen für das Arbeiten im absturzgefährdeten Bereich nicht nachweisen, so sind diese Arbeiten verboten und ggf. an autorisierte Kräfte zu vergeben.


Hausordnung an Funkstandorten.

An den Funkstandorten ist im Eingangsbereich eine Hausordnung ausgehängt und unbedingt zu beachten.


Vereinbarung zum Umgang mit Schlüsseln.

Hier sollte der Standortverantwortliche mit den ihm anvertrauten Schlüsseln, für eine Relaisstelle, verantwortungsvoll umgehen. Ein dazu erstelltes Merkblatt kann beim Standortreferat  angefordert werden.


Sicherheitsabstände.

Für jeden Standort wird für die Einhaltung der Grenzwerte nach §3 BEMFV betrachtet. Damit die Strahlungsleistung ( ERP ) ermittelt werden kann, müssen die technischen Daten der Sendeanlage erfasst werden. Hierzu wurde ein Formblatt vom Referat entwickelt. Die eingetragenen Antennen sollen mit den Bildern und Datenblättern der Antennen in der Dokumentation übereinstimmen. Reine Empfangsantennen sollten in der Zeile „Kanäle“ gekennzeichnet werden. Um die Strahlungsleistung einer Anlage zu ermitteln, gibt es ein hilfreiches Programm ( Link ).

Sende- und Strahlungsleistungen im HamNet

Für unbemannte automatische Stationen hat der Gesetzgeber eine Strahlungsleistung von 15 Watt ERP als maximale Strahlungsleistung festgesetzt. Bei den hohen Antennengewinnen von WLAN Antennen kommt man schnell an die gesetzlichen Grenzen. Bei Hochgewinnantennen muss daher für den regelkonformen Betrieb die Sendeleistung reduziert werden. Bei MIMO/dual-polarity Betrieb (H und V gleichzeitig) ist drauf zu achten, dass sich immer auf eine einzelne Chain bezieht, so dass der Eingabewert dann 3dB unterhalb des Wertes liegen muss.