Verlängerung
Die erste Verlängerung für eine Relaisfunkstelle über die neu zuständige Außenstelle der BNetzA ist erfolgreich abgeschlossen. Das Antrags- und Koordinierungsformular wurden beim unten angegebenen E-Mailpostfach eingereicht. Nach einer Bearbeitungszeit von ca. 4 Wochen liegt die neue Urkunde vor. In einem Gebührenbescheid werden 37,- € gefordert.
Neue Adresse zur Beantragung von automatisch arbeitenden Stationen
Neue Gebühren für Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Amateurfunkdienst
Die Pressestelle der BNetzA hat auf die ab den 1. Oktober 2021 neue geltenden Gebühren hingewiesen.
Zur Kostendeckung der Verwaltung werden nach Maßgabe des Bundesgebührengesetzes Gebühren und Auslagen erhoben.
Diese wurden im Rahmen der Besonderen Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen der Bundesnetzagentur ermittelt und festgesetzt.
Der Abschnitt 3 der vorgenannten Verordnung enthält die Beträge, die für Amtshandlungen nach dem Amateurfunkgesetz und der zugehörigen Amateurfunkverordnung ab dem 1. Oktober 2021 erhoben werden.
Für die Funkamateure bedeutet dies, dass einige Positionen günstiger werden (z. B. Prüfungsgebühr, die Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst, Sonderrufzeichen), andere Behördenleistungen jedoch künftig bezahlt werden müssen (z. B. Neuausstellung einer Urkunde, Zweitschriften, Änderung der Zulassungsdaten).
In der Anlage kann man die detaillierten Gebührenpositionen für den Amateurfunkdienst nachlesen. Für Relaisfunkstellen sollten die Positionen 2.6 bis 3.2 betrachtet werden.
Standortmeldung 2024
Für die Relaisstellen des VFDB ist es erforderlich, eine Standortmeldung zu erstellen. Bei einer Veränderung am Standort (Antennen, Relais, Technik) bitte zeitnah eine Meldung mit dem bekannten Formblatt an das Standortreferat des VFDB per E- Mail SR@vfdb.org senden. Das Referat pflegt die Daten elektronisch ein.
Störungsrufnummer
Für Störungen an DFMG Objekten gibt es bei der DFMG eine zentrale Störungsannahme die durchgehend erreichbar ist. Hier können weitreichende Störungen gemeldet werden. Keine Kleinigkeiten !
Die Rufnummer kann beim Referat erfragt werden.
Relaisstellenhelfer
Der VFDB hat die Vereinbarung für Helfer des Standortverantwortlichen bereitgestellt. Es können nun VFDB Mitglieder benannt werden. Die Meldung ergeht an das Referat. Auch diese Helfer bekommen einen eigenen Zugangsausweis.
Vereinbarung für Relaisstandorte.
Die Vereinbarung für Relaisstandorte zwischen den Relaisverantwortlichen und der Hauptvorstand ist den Standortverantwortlichen zugegangen. Mit dem Abschluss erhält der Verantwortliche einen Zugangsausweis. Eine Meldung für den Besuch einer Relaisstelle an das Standortreferat ist damit nicht mehr notwendig.
Änderung des Standortverantwortlichen.
Sollte sich der Standortverantwortliche für eine Relaisstelle ändern, ist Punkt 2.2.4 und 2.2.5 in der Geschäftsordnung ( GO ) des VFDB beachten. Das Standortreferat ist unbedingt zu benachrichtigen. Dazu ist Call, Name, Vorname, E-Mail, und eine Telefonnummer zu übermitteln. Der Genehmigungsinhaber für die Relaisstelle ist davon unbenommen.
Relaisstellen an nicht DFMG Standorten
Das Standortreferat verwaltet und betreut auch Relaisfunkstellen, Funkstellen und Clubstationen die ein VFDB Ortsverband in eigener Regie an nicht DFMG Standorten betreibt. Dazu hat das Standortreferat ein Merkblatt entwickelt, in dem auf viel Fragen zu solchen Stationen eingegangen wird ( z.B. Versicherung ). Das Merkblatt ist beim Referat erhältlich.
Wichtige Anmerkung des VFDB zum Thema Relaisstellenausrüstung
Aus der Verpflichtung gegenüber unserem Vermieter ist es uns strengstens untersagt, technische Einrichtungen die nicht dem VFDB gehören, an einem Standort einzusetzen.
Alle Geräte, Antennen und Kabel sind in einem Inventarverzeichnis zu führen. Hier können auch Bauteile und Geräte als Eigentum eines VFDB – Mitgliedes aufgenommen werden. Hier ist Name und Call zu erfassen.
Schäden die durch diese eingetragenen Komponenten hervorgerufen werden, sind durch die VFDB- Versicherung geschützt. Geräte und Bauteil die aus der OV- Kasse angeschafft wurden, sind in der Inventur des Ortsverbandes zu führen und abzuschreiben.
Am Standort dürfen keine Komponenten einer anderen Funkvereinigung, eines anderen nicht VFDB Ortsverbandes oder Funkamateurs betrieben werden. Dieses würde eine Untervermietung bedeuten und ist vom Standorteigentümer verboten.
Eine Inventarliste für den Standort kann als EXCEL- Datei beim Referat angefordert werden.
HV/StoV Ref.
Überprüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel.
Der Betreiber hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand gemäß DGUV V3 geprüft werden. Das betrifft auch Relaisstellen.
Die Prüfplaketten sind beim Standortreferat erhältlich.
In eigener Sache.
Kommentare und Fragen in sozialen Netzwerken werden vom Standortreferat nicht beachtet. Bei Bedarf bitte per E-mail SR(ät)vfdb.org nutzen. Anregungen, Fragen und Kommentare sind erwünscht und werden, sofern sie sinnvoll sind, aufgenommen.